Bildrechte? Klartext!

Urherberrecht, Nutzungsrecht, Creative Commons … muss das alles so kompliziert sein? Kurz gesagt: Ja, leider. Aber es hat auch seine guten Seiten, soll es doch im Grunde alle Beteiligten schützen.

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht sagt im Grunde aus, dass derjenige, der das Bild gemalt hat, auch darüber bestimmen darf wer es wann wo wie und zu welchem Zweck zeigen oder benutzen darf. Das kann man auch nicht übertragen, weil du ja nicht ändern kannst, dass du es gemalt hast. Was du tun kannst ist, Nutzungsrechte über das Bild zu übertragen – for free oder für einen Obulus.

Ah ja, und Nutzungsrechte sind ...?

Wenn ich zu dir komme und dich frage, ob ich dein Bild auf meiner Webseite zeigen darf, bitte ich dich damit um ein “Nutzungsrecht”. Dieses Recht ist beschränkt – nur weil du sagst, dass ich es auf meine Webseite packen darf, darf ich noch lange keine Buttons damit drucken und verkaufen. Damit du und ich beide wissen, was ich mit deinem Bild machen darf, stellst du mir eine Lizenz aus – darin stehen alle Regeln zur Nutzung von dienem Werk.

Moment langsam, nicht so viele Fachbegriffe bitte!

Du hast Leute bestimmt schon von Lizenzen reden hören – das ist im Grunde ein Dokument, in dem steht, wofür genau man ein Werk verwenden darf – sprich, welche Nutzungsrechte man daran hat. Da es unübersichtlich und unpraktisch ist, das jedes Mal einzeln auszuformulieren, gibt es für einige Regelungen gewisse Standardvereinbarungen.

Ein Beispiel dafür ist das “Creative Commons Licence” (CC), was besagt, dass man ein Werk für kreative, unkommerzielle Projekte benutzen darf. Man darf es aber nicht weiterverkaufen, und man muss den Urheber angeben. Es gibt dann auch die Creative Commons Zero Licence (CC0), die sagt, man darf es für unkommerzielle und kommerzielle Projekte nutzen, ohne den Urheber anzugeben, darf das Werk aber nicht unberbeitet weiterverkaufen (zum Beispiel auf T-shirts drucken und die verkaufen).

Und wie erklär ich das meinem Kunden?

Um Nutzungsrechte festzulegen, musst du nicht in Juristensprech rutschen. Erkläre in einfachen Worten, wofür das Werk benutzt werden dar und wofür nicht.

Was man grundsätzlich immer tun darf ist, ein Bild privat zu benutzen. Sprich, wenn du ein Bild auf Twitter hochlädst und ich mag es, darf ich es mir speichern, ausdrucken und in mein Zimmer hängen. Ich darf auch eine Geburtstagskarte für meine Mama daraus basteln. Alles darüberhinaus sollte klar geregelt werden.

Dafür kannst du AGBs aufsetzen, die für alle Werke gelten – das ist natürlich ein Mal viel Arbeit und eventuell auch zu viel für das das du brauchst. In der Regel reicht es, Nutzungsrechte als Klauseln auf dem Angebot oder der Rechnung zu formulieren.